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Verantwortlich für den Inhalt:

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Anja Koppitsch

Traubenkirschenweg 8

9073 Klagenfurt

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info@anjakoppitsch.com

Mobil: +43 664 4378 489

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Allgemeine Vertrags- und Geschäftsbedingungen

 

Jeder Kunde erkennt mit der Reisebestätigung für sich und die von ihm mit angemeldeten Personen diese Bedingungen als verbindlich an. 

 

1.Abschluss des Reisevertrages

 

Die telefonische oder schriftliche Anmeldung oder Anmeldung per Internet ist ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages unter Einschluss unserer Reise- und Zahlungsbedingungen, die Sie damit anerkennen. Der Reisevertrag wird für uns verbindlich wenn wir Ihnen die Reiseanmeldung schriftlich bestätigen (Buchungsbestätigung). Das von uns zugeschickte Angebot beinhaltet unsere Allgemeinen Vertrags- und Geschäftsbedingungen. Der Kunde erlangt durch Zugang des Angebotes Kenntnis von den Allgemeinen Vertrags- und Geschäftsbedingungen. Durch Zusendung der Reservierungsbestätigung gilt die Reservierung als verbindlich und der Kunde bestätigt dadurch, die Allgemeinen Vertrags- und Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert zu haben. Reiseverträge mit Reiseveranstaltern unterliegen in den meisten Fällen eigenen Vertragsbedingungen, sollten keine Vertragsbedingungen zugrunde liegen, gelten die Allgemeinen Vertrags- und Geschäftsbedingungen.

 

2.Buchung

 

a.) An- und Restzahlung: Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises sofort zur Zahlung fällig. Der Restbetrag ist spätestens 1 Monat vor Anreise fällig. Die Kosten für diverse Geldtransaktionen (z.B. Überweisungsspesen) trägt der Kunde. Wenn die Anzahlung nicht fristgerecht geleistet wird, behält sich der Vermieter unter Setzung einer Nachfrist vor, vom Vertrag zurückzutreten.

 

b.) Nebenkosten: Wasser, Müllentsorgung und Holz sind im Reisepreis inkludiert. Nicht inkludiert sind Kosten für Endreinigung, Stromkosten und Kurtaxe, diese sind in jedem Fall bei Abreise vor Ort zu entrichten. 

 

c.) Kaution: Bei Übernahme des Objektes oder des Schlüssels wird von der örtlichen Verwaltung eine Kaution erhoben. Dieser Betrag wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietobjektes und unter Aufrechnung der Nebenkosten zurückerstattet. In einzelnen Fällen kann es vorkommen, dass die Kaution erst nach Abreise der Kunden per Überweisung zurückerstattet wird. Durch die Rückzahlung werden zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannte Schadenersatzansprüche des Vermieters nicht berührt.

 

3. Leistungen

 

a.) Der Vermieter verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung. Für Angaben von Ferienorten und Liftgesellschaften in Prospekten, Internet, etc. kann keine Haftung übernommen werden, auch wenn sie vom Vermieter ausgegeben bzw. den Reiseunterlagen beigefügt waren. Gleiches gilt für Skipassermäßigungen (Fremdleistungen der Liftgesellschaft). Örtliche Gegebenheiten, die nicht das Ferienobjekt betreffen, stellen keine Leistungen des Vermieters dar und fallen daher auch nicht unter seinen Verantwortungsbereich. Dies gilt insbesondere für Entfernungs- und Zeitangaben bezüglich Restaurants, Einkaufsmöglichkeiten, Sportstätten, Skipasspreise, Sportgeräteverleih, etc. 

 

b.) Belegung: Die Wohneinheiten dürfen nur mit der angegebenen Personenzahl (auch Kinder ab dem 3. Lebensjahrzählen als volle Person) bzw. laut Angaben in der Reisebestätigung belegt werden, eine Belegung darüber hinaus bedarf der Zustimmung des Vermieters (und ist separat zu bezahlen). Bestätigen wir schriftlich die Belegung mit zusätzlichen Personen über die Beschreibung hinaus, muss in der Regel damit gerechnet werden, dass keine zusätzlichen Schlafgelegenheiten und entsprechende Wohnungsausstattung vorhanden ist. Die Benutzung des Mietobjektes durch andere als in der Buchungsbestätigung angegebenen Personen bedarf unserer vorherigen Zustimmung.

 

c.) Abbildungen und Grundrisse: Abbildungen in Prospekten / Website stellen teilweise nur Beispiele der Inneneinrichtung oder des Typs der Ferienwohnung/des Ferienhauses dar, die je nach dem individuellen Geschmack der Eigentümer variieren kann, grundsätzlich jedoch mit den beispielhaft wiedergegebenen Einrichtungen gleichwertig sind. Bei den im Internet abgebildeten Grundrissen handelt es sich um ungefähre Zeichnungen hinsichtlich Größe, Anordnung der Räume und Zahl der Räume etc.; daher stellen diese Zeichnungen keine Beschaffenheitsangaben dar.

 

d.) Haustiere: Das Mitnehmen von einem Haustier ist gestattet. Haustiere sind nur gegen schriftliche Bestätigung und gegen eine Gebühr erlaubt, die der aktuellen Preisliste entnommen werden kann. Weitere Haustiere sind nur gegen schriftliche Bestätigung erlaubt. Dafür können auch Zusatzkosten entstehen.

 

e.) Anreise- und Abreisezeiten: In der Regel können Sie das Mietobjekt am Anreisetag ab 16.00 Uhr übernehmen und zwischen 08.00 Uhr und 10.00 Uhr zurückgeben. Der Vermieter ist berechtigt einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen, wenn das Mietobjekt nicht fristgerecht geräumt wird. Bei Anreiseverzögerungen ist die Verwaltung am Ferienort unverzüglich zu verständigen. Sollten Sie die vereinbarte Anreisezeit versäumen, kann ein ordnungsgemäßer Empfang nicht garantiert werden. 

 

f.) Sorgfaltspflicht des Mieters: Ihnen als Mieter steht das Recht zu, das gesamte Mietobjekt einschließlich Mobiliar und Gebrauchsgegenständen zu benutzen. Sie verpflichten sich, das Mietobjekt und sein Inventar sowie eventuelle Gemeinschaftseinrichtungen mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln. Sie sind verpflichtet, einen während der Mietzeit durch Ihr Verschulden oder das Verschulden Ihrer Begleitung und Gäste entstandenen Schaden zu ersetzen.

 

g.) Mängel: Auch während der Mietzeit entstehende Mängel müssen Sie umgehend bei der örtlichen Verwaltung melden. Bei Übernahme und Rückgabe des Mietobjektes sind etwaige Mängel oder Schäden sofort der Verwaltung zu melden und schriftlich bestätigen zu lassen.

 

h.) Grundreinigung: Zur Grundreinigung zählen das Spülen und Einräumen des Geschirrs, die Beseitigung sämtlicher Abfälle (Müllsäcke vor die Türe zu stellen) und das Fegen aller Räume, so dass das Mietobjekt besenrein übergeben werden kann (auch wenn die Endreinigung in der Reiseleistung enthalten oder gesondert zu bezahlen ist). Die Endreinigung umfasst zusätzlich u. a. die gründliche Reinigung von Küche/Kochnische, Bad/Dusche und WC.

 

i) Sämtliche Angaben in Prospekten bzw. auf der Homepage stellen Beschaffenheitsangaben dar und sind keine Garantien, soweit nicht ausdrücklich als Garantie bezeichnet.

 

4.Rücktritt durch den Kunden, Stornobedingungen

 

Wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung bis einschließlich 90 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums der Almhüttendorf Turracher Höhe GmbH zugeht, werden keine Stornogebühren fällig. Eine Stornogebühr i.H.v. 50% des Wertes der bestellten Leistung wird fällig, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung zwischen 89 und 45 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums der Almhüttendorf Turracher Höhe GmbH zugeht. Eine Stornogebühr i.H.v. 70% des Wertes der bestellten Leistung wird fällig, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung zwischen 44 und 14 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums der Almhüttendorf Turracher Höhe GmbH zugeht. Eine Stornogebühr i.H.v. 90% des Wertes der bestellten Leistung wird fällig, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung weniger als 14 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums der Almhüttendorf Turracher Höhe GmbH zugeht. Bei Nichtinanspruchnahme der Leistung („No-Show“) wird eine Stornogebühr i.H.v. 100% des Wertes der bestellten Leistung fällig. Stornierungen müssen umgehend schriftlich mitgeteilt werden. Unabhängig von den Stornogebühren hat der Vertragspartner bei Stornierung bzw. Reduzierung eine pauschale Bearbeitungsgebühr von € 25,00 zu leisten. Bis zum Reisebeginn können Sie sich bei der Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen. Umbuchungen und Änderungswünsche werden erst dann wirksam, wenn sie bei uns schriftlich vorliegen.

 

5.Leistungs- und Preisänderungen

 

Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt / Website und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die im Prospekt enthaltenen Angaben sind für den Reiseveranstalter bindend. Der Reiseveranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird. Die bei der Buchung vereinbarten Preise gelten für beide Vertragsparteien als verbindlich. Etwaige kurzfristige Preisänderungen (Last-Minute Angebote, Packages, etc.) behalten wir uns vor. Die aktuellen Preise bzw. aktuelle Angebote werden auf der Website veröffentlicht. Zusätzlich zu den Preisen können sich auch die Nebenkosten sowie die Ausschreibung der einzelnen Objekte verändern. Bei kurzfristiger Buchung von Zusatzleistungen kann eine Verfügbarkeit nicht garantiert werden und etwaige Kosten der kurzfristigen Inbetriebnahme bzw. Kosten der Wartung und Reinigung können entstehen. 

 

6. Gewährleistung

 

Beschwerden oder Mängelrügen teilen Sie bitte dem Vermieter unverzüglich nach der Ankunft bzw. nach der Schlüsselübergabe mit. Nur so können gegebenenfalls Mängel umgehend abgeschafft werden. Wir sind berechtigt, Abhilfe durch eine gleiche oder höherwertige Ersatzleistung zu schaffen, es sei denn, dies erfordert einen unverhältnismäßig hohen Aufwand. 

 

7. Mängel

 

Sie können eine der Minderleistung entsprechende Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) verlangen oder kündigen, wenn trotz fruchtlosen Abhilfeverlangens die Reiseleistung nicht vertragsgemäß erbracht wurde. Für Leistungsstörungen, deren Ursachen außerhalb unseres Einflussbereichs liegen, insbesondere bei Krieg, Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Epidemien, inneren Unruhen, hoheitlichen Eingriffen, etc. sowie für Leistungsstörungen im Bereich öffentlicher Versorgungsund Entsorgungseinrichtungen (z.B. Wasser, Strom und sonstige Energie) kann keine Haftung übernommen werden, insbesondere, wenn diese Störungen durch höhere Gewalt oder die örtlichen klimatischen Verhältnisse bedingt sind. In vorbezeichneten Fällen höherer Gewalt können Sie jedoch verlangen, dass die Reiseleistung den geänderten Verhältnissen angepasst wird, soweit dies möglich und zumutbar ist. Wir empfehlen den Abschluss einer Kranken- und Unfallversicherung. Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremd- oder Zusatzleistung lediglich vermittelt werden. 

 

8. Mitwirkungspflicht

 

Sie sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten oder zu vermeiden. Daraus ergibt sich insbesondere die Verpflichtung, Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Kommen Sie schuldhaft dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen Ihnen Ansprüche insoweit nicht zu. Ein schuldhaftes Unterlassen liegt z.B. nicht vor, wenn Mängelanzeige bzw. Abhilfeverlangen unzumutbar sind, wenn ein Fall von Unmöglichkeit gegeben ist, oder wenn Mängelanzeige bzw. Abhilfeverlangen schuldlos unterlassen werden. 

 

9. Haftung Die vertragliche Haftung auf Schadenersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist gemäß § 970 ff ABGB auf den Höchstbetrag von EUR 1.100,00 beschränkt, es sei denn, das die Sachen dem Vermieter besonders zur Aufbewahrung übergeben wurden oder das der Schaden vom Vermieter selbst oder seinen vertretungsberechtigten Organen bzw. seinem Personal verschuldet wurde. Für Kostbarkeiten, Geld und Wertpapiere haftet der Vermieter nur bis zu maximal EUR 550,00. Wir empfehlen den Abschluss einer Reisediebstahlversicherung.

 

11. Gerichtsstand

 

Auf alle Rechtsstreitigkeiten ist österreichisches Recht anzuwenden. Als ausschließlicher Gerichtsstand wird der Sitz des Vermieters vereinbart. 

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